Termine
Meine Heilpraktikerpraxis, die Naturheilpraxis Harry Born ist als eine reine Termin-, und Bestellpraxis ausgelegt. Eine offene Sprechstunde habe ich zur Zeit nicht. Wenn immer möglich, bitte ich um eine Terminabsprache per Telefon. Sollte ich nicht persönlich ans Telefon gehen können, hinterlassen Sie bitte auf dem Anrufbeantworter eine kurze Nachricht mit Telefonnummer, ich rufe dann so schnell wie möglich zurück.
Sollten Sie einmal einen verbindlich vereinbarten Termin absagen müssen, tun Sie dies bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin - sprich - vor Behandlungsbeginn. Sollten Sie einen Termin versäumen, oder später absagen und ich ihn nicht neu vergeben können, bitte ich dafür um Verständnis, dass ich Ihnen ein Ausfallhonorar mit 42,50€ je 30min in Rechnung stellen muss.
Abrechnung
Laut den aktuellen Gesetzesvorschriften gehören Heilpraktiker nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb ist gemäß des Behandlungsvertrages der Patient der Vertragspartner des Heilpraktikers, nicht seine Krankenkasse. Die erbrachten Leistungen sind Privatleistungen die in Form einer Rechnung gemäß der Patienten- und Behandlungsdokumentation liquidiert werden.
Die Abrechnung kann folgendermassen erfolgen:
Das Behandlungshonorar ist mit dem Erbringen der Leistung in voller Höhe fällig. Es kann sofort in bar (elektronische Zahlung ist nicht möglich) gegen Quittung/Rechnung, aber auch auf Wunsch gegen eine monatliche Sammelrechnung per Überweisung beglichen werden.
Privatversicherte, privat Zusatzversicherte oder Beihilfeberechtigte (Beamte und Post) können ihre Rechnung (Liquidation) bei Ihrem Leistungsträger einreichen.
Die Kosten werden vom Leistungsträger im Rahmen Ihres persönlichen Tarifs erstattet, auch die Beihilfestellen erstatten die Kosten in der Regel anteilig.
Der Rechnungsbetrag ist unabhängig von Ihrer Erstattung, unter Umständen müssen Sie also mit einer Eigenleistung rechnen.
Normalerweise sind Therapiekosten und Honorare für Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Manche Krankenkassen übernehmen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungskosten als freiwillige Satzungsleistung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.